Version November 2025

AGB brutal güet AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Produktionen, Vermietungen und Lieferungen der brutal güet AG im Bereich Broadcast-, Produktions- und Veranstaltungstechnik. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, ausser sie werden ausdrücklich und schriftlich bestätigt. 

2. Angebote und Vertragsabschluss 

Die Angebote der brutal güet AG sind, sofern im Angebot nicht anders festgehalten, 30 Tage verbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme oder durch die Inanspruchnahme der angebotenen Leistung zustande. Technisch bedingte Abweichungen, der Austausch gleichwertiger Betriebsmittel oder organisatorische Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Leistung nicht wesentlich verändern. 

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Einzelvereinbarung. Änderungen, Zusatzleistungen oder Mehraufwände, die über die Offerte hinausgehen, werden dem Kunden zusätzlich verrechnet. Die brutal güet AG ist berechtigt, Teile der Leistung durch geeignete Dritte ausführen zu lassen, bleibt aber gegenüber dem Kunden verantwortlich. 

4. Pflichten des Kunden 

Der Kunde stellt sicher, dass alle technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen 
für die Erbringung der Dienstleistungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere: 

• rechtzeitige Zugänge zu Gebäuden, Räumen und Installationen 
• Bereitstellung notwendiger Informationen, Ansprechpartner und Infrastruktur 
• Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und behördlichen Auflagen 

Verzögerungen oder Kosten, die durch fehlende Vorbereitung oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Zusätzliche oder projektspezifische Anforderungen an den Kunden werden in den entsprechenden Offerten oder Einzelvereinbarungen festgelegt.

5. Mietmaterial 

Sofern die brutal güet AG Mietmaterial zur Verfügung stellt, gilt: 

• Das Material bleibt Eigentum der brutal güet AG. 
• Der Kunde darf es nur bestimmungsgemäss und sorgfältig nutzen. 
• Eine Weitervermietung, Veräusserung oder sonstige Weitergabe ist nicht erlaubt. 
• Der Kunde hat Mängel oder Unvollständigkeiten bei Übergabe sofort zu melden. 
• Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig und sauber zu erfolgen. 
• Bei verspäteter Rückgabe werden zusätzliche Miettage sowie Mehrkosten verrechnet. 

Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Mietmaterial gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Offerte genannten Preise. Zusätzlich verrechnet werden: 

• gesetzliche Mehrwertsteuer 
• Zusatzarbeiten und Mehraufwände 
• Reinigung, Reparatur oder Ersatz bei unsachgemässer Rückgabe von Mietmaterial 

Die Zahlungskonditionen werden in der jeweiligen Offerte festgelegt. Bei Zahlungsverzug ist die brutal güet AG berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, Mahngebühren zu erheben oder vom Vertrag zurückzutreten. 

7. Stornierungen

Bei einer Stornierung durch den Kunden werden folgende pauschalen Kosten fällig: 

• mehr als 30 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des Auftragsvolumen 
• 30 bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des Auftragsvolumen 
• 13 bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 75 % des Auftragsvolumen 
• weniger als 7 Tage oder am Einsatztag: 100 % des Auftragsvolumen 

Bereits entstandene Kosten (z. B. externe Buchungen, Vorbereitung, Disposition) werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig verrechnet. 

8. Haftung

Die brutal güet AG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Jegliche weitergehende Haftung – insbesondere für indirekte oder mittelbare Schäden, verzögerte Produktionen, Betriebsunterbrüche, technische Ausfälle, Datenverlust oder entgangenen Gewinn – ist ausgeschlossen. 

Der Kunde haftet für: 

• Schäden am Mietmaterial 
• unsachgemässen oder gefährdenden Betrieb 
• fehlende Sicherheitsmassnahmen 
• Diebstahl, Verlust und Umwelteinflüsse 

9. Geistiges Eigentum 

Alle durch die brutal güet AG entwickelten Konzepte, Pläne, Grafiken, Designs, Audio-/Videodateien, Layouts, Programme, Prototypen und andere geistige Werke bleiben Eigentum der brutal güet AG. Eine Weiterverwendung, Bearbeitung oder Veröffentlichung ausserhalb des vereinbarten Projekts ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. 

10. Höhere Gewalt 

Bei Ereignissen, die ausserhalb der Kontrolle der brutal güet AG liegen, wie Naturereignisse, Ausfälle von Infrastruktur, behördliche Einschränkungen, Krankheit, Unfall, Streik, Lieferverzögerungen oder technische Störungen, entfällt jede Haftung. Die brutal güet AG kann in solchen Fällen Leistungen verschieben oder vom Vertrag zurücktreten. 

11. Datenschutz & Vertraulichkeit 

Die brutal güet AG behandelt alle kundenbezogenen Informationen vertraulich und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Produktionsdaten und technische Files können von der brutal güet AG gespeichert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der brutal güet AG. 

Visp, November 2025